Pressemitteilung: CDU setzt sich für den Schutz der Lebewesen in unseren Gewässern ein

Erfreulicherweise haben sich die Bestände an Kormoranen in den letzten 10 Jahren sehr deutlich gefestigt. Dieser elegante Vogel stillt seinen Hunger, indem er aus den Gewässern fast ausschließlich größere Fische von 15-40 cm, vereinzelt auch Steinkrebse und andere, erbeutet. Zu seiner Beute gehören auch die stark bedrohten Fischarten Bachforelle, Äsche, Strömer und andere, die somit keine Chance mehr zur Bestandsfestigung haben. Hätte der Kormoran einen natürlichen Feind, müsste der Mensch nicht eingreifen. „Der früher wichtige Schutz des Kormorans muss neu gedacht werden”, so der CDU-Kreisvorsitzende Breitkreuz. “Wir brauchen ein Gleichgewicht und einen natürlichen Ausgleich. Unser Beitrag zur Artenvielfalt erfordert, dass wir nachhaltig denken und handeln.“ Es müsse immer wieder ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Arten gesucht und neu gefunden werden. Günter M. Mayr, Mitglied der Fischhege Rot-Kocher, ergänzt aus der Sicht der Fischereivereine und aktiven Angler. Der Schutz der Kormorane hat deren Population so gefestigt und nachhaltig erhöht, dass außerhalb von Naturschutzgebieten nun auch in FFH- und Vogelschutzgebieten über Vergrämung und Bejagung nachgedacht werden müsse. So wie es früher durch Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien erfolgte. Dies dürfe nicht mehr länger aufgeschoben werden.

Die CDU in Baden-Württemberg fordert auf Initiative des Kreisverbands in Schwäbisch Hall nun nochmals mehr die Landesregierung auf, Hegegemeinschaften, Fischer und Angelvereine vor Ort bestmöglich zu unterstützen. Dabei soll die Entnahme von Kormoranen durch eine großzügige Verwaltungspraxis vereinfacht und der Kormoranbestand auf einem reduzierten Niveau stabil gehalten werden. Zudem wird gefordert, dass die Kormoran-Verordnung auch in FFH-Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebieten gilt. Längerfristig soll der Kormoran in das Jagdrecht aufgenommen werden. Daneben sollen der Biber und die Saatkrähe in das Jagdrecht aufgenommen werden. Auch hier sollen die Naturschutzbehörden vor Ort eine einfache Entnahme bei Vorliegen problematischer Situationen schnell und unkompliziert ermöglichen.
Insgesamt setzt sich die CDU zur Bewahrung und Bewirtschaftung der Schöpfung für eine ausgewogene Lösung ein. Die Entnahme von Tieren, die eine potentielle Gefährdung darstellen, Schäden verursachen, eine Bewirtschaftung erschweren oder den Lebensraum anderer Tierarten gefährden, darf bei stabilem Artbestand jedoch keine Ausnahme sein. Dies gilt nicht zuletzt für den Wolf.

11.05.2024

Bildurherber: George Milton

Quelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-pflanze-jung-entspannen-7034639/