Kürzungen innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)

Antrag

Der Landesparteitag wolle beschließen:

  1. Die CDU Baden-Württemberg sieht die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) als das zentrale nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, zur Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes an.
  2. Die CDU Baden-Württemberg fordert den Bund auf, sich grundsätzlich weiterhin an dieser gewachsenen Finanzierung im bisherigen Maße zu beteiligen.
  3. Die CDU Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung dazu auf, die im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 vorgesehenen Kürzungen innerhalb der GAK von rd. 293 Mio. Euro zurückzunehmen.

Begründung

Die Bedeutung der gewachsenen Strukturen der GAK-Finanzierung für die Länder ist immens. Die GAK eröffnet den Ländern eine individuelle und flexible Handhabung bei der Bewirtschaftung der GAK-Mittel. Das Vorgehen des Bundes ist hier verfassungswidrig (Verstoß Art. 91a Abs. 1 Nr. 2 GG). Dies kommt insbesondere deshalb zum Tragen, da sich die Förderbedarfe in den Ländern und die regionalen Gegebenheiten, insbesondere in Förderbereichen der GAK (Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes) sehr unterschiedlich darstellen. Sollten die Kürzungen des Bundes in der genannten Höhe im parlamentarischen Verfahren so beschlossen werden, hätte dies massive finanzielle Auswirkungen auf die jeweiligen Fördertatbestände in den Ländern sowie auf die Haushalte der Länder.