Integration von Biber und Saatkrähe ins Jagdrecht

Antrag

Der Landesparteitag wolle beschließen:

  1. Die CDU Baden-Württemberg fordert den Gesetzgeber auf, die Arten Biber und Saatkrähe ins Jagdrecht zu übernehmen
  2. Die CDU Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, anlässlich der turnusgemäßen Überarbeitung des Wildtierberichts praxisnahe Empfehlungen (auch bezüglich einer leichteren Entnahme) für Biber und Saatkrähe auszusprechen.
  3. Die CDU Baden-Württemberg fordert die Naturschutzbehörden auf, eine einfachere Entnahme der beiden Arten insbesondere bei Vorliegen problematischer Situationen vor Ort durch unkompliziertes und schnelles Verwaltungshandeln zu ermöglichen.

Begründung

Sowohl der Biber als auch die Saatkrähe stellen die Landwirtschaft und auch das Ziel des Waldumbaus in Baden-Württemberg vor Probleme. Teil eines sinnvollen und den Bedürfnissen auch der Landwirtschaft entsprechenden Vorgehens muss eine einfachere und unkompliziert gehandhabte Entnahme von Saatkrähen und Bibern sein.