Eigennutzung fördern und Zukunft sichern – Wohnraumstärkung durch steuerliche Anreize

Antrag

Die CDU Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass Aufwendungen (wie Zinsaufwendungen, Handwerkerleistungen, …) für eigengenutztes Wohneigentum zu einem größeren Teil steuerlich absetzbar gemacht werden sollen.

Begründung

Der Antrag zielt darauf ab, den Wohnungsmarkt zu stärken, junge Familien zu unterstützen, die Realisierung von Wertanlagen zu fördern und den Wirtschaftssektor der Baubranche zu beleben.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum trägt zur Entlastung des Wohnungsmarkts bei, indem sie Anreize für Investitionen in den Bau und die Renovierung von Wohneigentum schafft. Dies hilft, den Bedarf an Wohnraum zu decken und gleichzeitig den Wohneigentumsmarkt anzukurbeln.

Gleichzeitig soll diese Maßnahme junge Familien dazu ermutigen, Wohneigentum zu erwerben, indem sie langfristig von einer stabilen Wohnsituation profitieren können. Die steuerliche Absetzbarkeit erleichtert den Erwerb von Immobilien und ermöglicht es jungen Familien, ein eigenes Zuhause zu schaffen und Werte zu schaffen.

Insgesamt wird durch die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für eigengenutzten Wohnraum die Wohnsituation verbessert, die Wirtschaft angekurbelt und langfristige Perspektiven für Familien geschaffen.

Die CDU Baden-Württemberg sieht in dieser Maßnahme eine Chance, den Wohnungsmarkt zu stärken und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.