Bewahrung der Balance: Artenschutz und Landwirtschaft in Harmonie

Antrag

Bewahrung und Bewirtschaftung der Schöpfung stehen seit jeher im Zentrum menschlichen Handelns. Die Förderung der Artenvielfalt ist zweifellos ein vorrangiges Ziel zum Erhalt unserer Lebensgrundlage. Sie darf jedoch nicht zum Selbstzweck werden. Steigende Wolfs-, Biber- und Fischotterbestände und bislang geschützte Arten in vielen Landesteilen verursachen gerade in bewohnten und bewirtschafteten Gebieten Schäden. Die CDU setzt sich daher für eine ausgewogene Lösung ein. Die Entnahme von Tieren, die eine potentielle Gefährdung darstellen, Schäden verursachen, eine Bewirtschaftung erschweren oder den Lebensraum anderer Tierarten gefährden, darf bei stabilem Artbestand keine Ausnahme sein. Die CDU Baden-Württemberg setzt sich daher dafür ein:

  • Klare Abgrenzung von Schutz- und Landwirtschaftsgebieten zu etablieren
  • Flexibilisierung der Abschussregelungen bei forst- und landwirtschaftlichen Schäden

Begründung

Die CDU Baden-Württemberg unterstreicht die erfreuliche Wiederherstellung bedrohter Arten in Deutschland dank Maßnahmen wie FFH-Gebieten und Natura 2000. Die Förderung der Artenvielfalt ist zweifellos ein vorrangiges Ziel zur Bewahrung der Schöpfung.

Die Herausforderungen, die dieser Erfolg mit sich bringt, müssen jedoch auch benannt, erkannt und angegangen werden. Insbesondere hinsichtlich der Zunahme der Bestände von Bibern, Kormoranen, Fischottern und Wölfen und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft und das menschliche Umfeld. Es ist entscheidend, eine ausgewogene Lösung zu finden.

Die CDU-BW fordert nachdrücklich:

  • Klare Abgrenzung von Schutz- und Landwirtschaftsgebieten:

Eine klare Abgrenzung zwischen Schutz- und Landwirtschaftsgebieten ist von entscheidender Bedeutung, um Konflikte zu minimieren und sicherzustellen, dass sowohl der Artenschutz als auch die landwirtschaftlichen Belange effektiv koexistieren können.

Klare Grenzen ermöglichen es den Landwirten, ihre Tätigkeiten effizient zu planen und durchzuführen. Gleichzeitig gewährleistet dies, dass geschützte Arten nicht durch landwirtschaftliche Aktivitäten gefährdet werden. Falls eine Ausweitung von Schutzgebieten nachträglich erfolgt, müssen Landwirte für die Einschränkung in der Nutzungsmöglichkeit ihres Landes kompensiert werden.

  • Flexibilisierung der Abschussregelungen bei forst- und landwirtschaftlichen Schäden

Eine Flexibilisierung der Abschussregelungen ermöglicht den gezielten Eingriff zur Kontrolle der Wolfs-, Biber- und Fischotterpopulationen. Diese Maßnahme ist essenziell, um landwirtschaftliche Schäden zu minimieren, die durch eine lokale, übermäßige Vermehrung von generell als bedroht eingestuften Arten. Sie gewährleistet auch, dass die Auswirkungen dieser Arten auf die Umwelt in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Damit erhöht sich die Akzeptanz der Bevölkerung, damit Schutzmaßnahmen an anderer Stelle aufrechterhalten werden können.

Die CDU-Baden-Württemberg ist davon überzeugt, dass nur mit einer ausgewogenen Balance zwischen Schutzmaßnahmen und gesellschaftlicher Akzeptanz das übergeordnete Ziel zur Bewahrung der Schöpfung und Artenvielfalt gewährleistet werden kann.