Solarenergie stärken: Besteuerung und Umlagen beim Eigenverbrauch aussetzen

Antrag

Die CDU Baden-Württemberg erkennt den dringenden Bedarf pragmatischer Lösungen zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Als wichtigen Schritt zum weiteren Ausbau der Solarenergie durch Unternehmen und Privatpersonen ist dabei bei sinkender Einspeisevergütung die Steigerung der Attraktivität des Eigenverbrauchs selbst produzierten Stroms und der Installation eines Stromspeichers. Deshalb setzt sich die CDU-Baden-Württemberg dafür ein, dass die weiterhin bestehende Besteuerung und zu zahlenden Umlagen von eigenverbrauchtem Strom bei einem Selbstversorgungsgrad von 50% unter Nutzung eines Stromspeichers für 30 Jahre ausgesetzt wird.

Begründung

Seit Ende 2022 sind kleine Photovoltaikanlagen (unter 30 kWp) grundsätzlich von der Steuer befreit. Andernfalls muss der privat oder gewerblich verbrauchte, selbst produzierte Strom oftmals als Einnahme verbucht werden, wobei der Betreiber entscheiden kann, welche Orientierungsgröße er für den zugrunde gelegten Betrag pro kWh ansetzt (z.B. Selbstkosten, der marktübliche Verkaufspreis, den Stromerzeugungspreis oder typisierend 20 Cent). Diese Einnahmen werden entsprechend besteuert. Diese Steuer wirkt bei sinkender Einspeisevergütung investitionshemmend. Zudem muss, um unsere Stromnetze nicht zu überlasten und Spitzen abzumildern, der dauerhafte Eigenverbrauch gestärkt werden, was über die Installation von Stromspeicher intensiviert werden kann.