Antrag
Die CDU Baden-Württemberg erkennt die Notwendigkeit an, regulativ in die bisherige Organisation der Lehrerversorgung bei Neueinstellungen einzugreifen und den ländlichen Raum attraktiver zu machen.
- Aussetzung der schulbezogenen Ausschreibungen für Lehrerstellen
- Ausschreibung und Vergabe der Lehrerstellen nur noch auf Schulamts- und Regierungsbezirksebene
- Schaffung von Anreizen an neue Lehrerinnen und Lehrer in den ländlichen Raum zu gehen
Begründung
Die gewachsene Praxis der regionalen oder schulbezogenen Ausschreibung der Lehrerstellen ist der Vorstellung geschuldet, dass es mehr Bewerberinnen und Bewerber für die Lehrerstellen gibt als Stellen zu vergeben sind. Dies ist schon länger nicht mehr der Fall. In beliebten, oft universitätsnahen Regionen oder Ballungsräumen stehen die Bewerberinnen und Bewerber für die Stellen (einen Überhang) in der Schlange und im ländlichen Raum gibt wenige oder keine Bewerber (definitiv zu wenige). Die jungen Lehrerinnen und Lehrer treten lieber keine Stelle an (und warten ein Jahr), als in einer ungewollten Raumschaft ihren Dienst anzutreten. Bis der Lehrermangel beseitig ist, darf die Vergabe Lehrerstellen und räumliche Zuordnung der Einsatzorte für alle neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer nur und allein bei den Regierungspräsiden und Schulämtern liegen. Dies war auch bis in die frühen 2000 Jahre gängige Praxis. Nach dem Referendariat bewarben sich die jungen Lehrerinnen und Lehrer an einem oder zwei Regierungspräsidium oder in einem oder zwei Schulamtsbezirken. Es konnte auch sein, dass die Personen nur ein Angebot für den Nachbarschulamtsbezirk erhielten. Außerdem sollten weitere Überlegungen angestellt werden, den ländlichen Raum attraktiver für junge Lehrende zu machen, eventuell sogar über Prämien.