Freiraum statt Formulare – Ohne Stundenzettel bei Jahresbruttogehalt von mehr als 54.000 EUR

Antrag

Personen mit einem Bruttojahresgehalt von mehr als 54.000 EUR sollen von der Pflicht befreit werden, ihre Arbeitszeiten erfassen zu müssen. Ab einer solchen Einkommensgrenze sollen Vertrauensarbeitszeitregelungen ohne Dokumentationspflicht getroffen werden können.

Begründung

Die Arbeitszeiterfassung gemäß dem Arbeitnehmerschutzgesetz bringt zweifellos mehrere Vorteile mit sich. Sie dient dazu, die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Auf diese Weise schützt sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung, Überarbeitung und gesundheitlichen Risiken.

In Anbetracht des Abbaus von Bürokratie und der Stärkung des Vertrauens in die Arbeitsbeziehung setzen wir uns für eine maßvolle Neuausrichtung des Arbeitnehmerschutzgesetzes ein. Dieser Antrag zielt darauf ab, eine zeitgemäße Regelung zu schaffen, die den Bedürfnissen und Realitäten der heutigen Arbeitswelt gerecht wird, ohne dabei die grundlegenden Schutzmechanismen zu vernachlässigen.

Die CDU Baden-Württembergs fordert daher eine gezielte Anpassung des Arbeitnehmerschutzgesetzes im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung. Personen mit einem Bruttojahresgehalt von mehr als 54.000 EUR sollen von der Pflicht befreit werden, ihre Arbeitszeiten erfassen zu müssen, wie es aktuell durch die europakonforme Auslegung des Arbeitnehmerschutzgesetzes durch das Urteil das BAG vorgesehen ist.

Menschen, die ein Bruttogehalt von über 54.000 EUR  jährlich verdienen, sind wenig gefährdet, unter die Mindestlohngrenze zu fallen. Daher erscheint es nicht zwingend notwendig, dass sie der gleichen Arbeitszeiterfassung und dem Schutz vor Ausbeutung unterliegen, die gemäß dem Arbeitnehmerschutzgesetz vor allem für Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen konzipiert sind.

Die vorgeschlagene Anpassung würde diesen Arbeitnehmern eine gewisse Flexibilität in Bezug auf ihre Arbeitszeiten gewähren, indem sie im Wesentlichen in Vertrauensarbeitszeit arbeiten könnten. Durch die Befreiung von der Pflicht zur Zeiterfassung gewinnen Mitarbeitende wertvolle Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Weniger Verwaltungsaufwand bedeutet effizientere Nutzung von Energie und Aufmerksamkeit. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten kann zu einem effektiveren Ressourceneinsatz, mehr Zufriedenheit und verbesserten Abläufen in den Unternehmen führen. Ob und wie Zeit in diesen Einkommensklassen erfasst werden soll, können die Unternehmen zusammen mit ihren Arbeitnehmern entscheiden. Staatliche Verpflichtungen sind hier fehl am Platz.

Durch diese vorgeschlagene Änderung wird somit eine sinnvolle Entlastung für Arbeitgeber geschaffen, die im Einklang mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft steht und zu einer effizienteren Arbeitsweise beiträgt. Die Absicht ist, eine ausgewogene Regelung zu schaffen, die sowohl den Schutz der Arbeitnehmer als auch die Effizienz der Unternehmen berücksichtigt.