Finanzielle Umsetzung des Bevölkerungsschutzes

Antrag

Der CDU Kreisverband Schwäbisch Hall setzt sich dafür ein, dass Bevölkerungsschutz für die Gemeinden in Zukunft finanzierbar ist.

Der CDU Kreisverband fordert, dass das Land und der Bund die Unterstützungssätze für die Beschaffung von Gerätschaften erhöht und die Schaffung weiterer Förderinstrumente prüft um einen ausreichenden Bevölkerungsschutz zu gewährleisten.

Begründung

Katastrophenschutz ist staatliche Kernaufgabe. Die Bundesländer sind für den Bevölkerungsschutz bei der Bewältigung von Katastrophen zuständig. Rechtliche Grundlage ist das Katastrophenschutzgesetz. Dieses sieht den jeweiligen Landkreis als zuständige unteren Katastrophenschutzbehörde vor.

Der Landkreis verwendet im Katastrophenfall in der Regel nicht eigene Einsatzkräfte zur Abwehr und Bekämpfung, sondern koordiniert die in Gemeindefeuerwehren und Hilfsorganisationen vorhandene Kapazitäten. Er wird nicht erst im Katastrophenfall tätig, sondern ihm obliegt auch die Planung bezüglich Einsatz- und Alarmplänen, die Führungsorganisation aber auch der Leitungsfähigkeit der Einsatzkräfte und -mittel.

Für den Katastrophenschutz werden auf Landkreisebene Bedarfspläne für die Feuerwehren erarbeitet. Diese Bedarfspläne sind dann vor allem vom jeweiligen Landkreis und den Gemeinden gemeinsam umzusetzen. Im Katastrophenfall werden die für den Katastrophenschutz angeschafften Einsatzmittel aus den Gemeinden abgezogen und unterstehen dann der zuständigen Katastrophenschutzbehörde.

Die Kommunen sollten bei der Umsetzung der Bedarfspläne nicht übermäßig belastet werden, denn auch auf sie kommen Kosten der Beschaffung und Unterhaltung zu. Dies ist angesichts steigender Preise und engen Gemeindekassen nur mit ausreichender Unterstützung und Beteiligung des Landes und des Bund möglich.

Baden-Württemberg stellt laut Baden-Württembergischen Innenministerium jährlich rund vier Millionen Euro für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Damit werden vor allem Fahrzeuge und sonstige Ausstattung beschafft. Zudem stehen Mittel für Aus- und Fortbildung, Übungen sowie Zuschüsse für die Mitwirkung zur Verfügung. Ergänzend unterstützt der Bund die Länder mit Ausstattung und Mitteln.

In der Beschaffung der Ausrüstung für Feuerwehren erfahren die Gemeinden eine Kofinanzierung über festgelegte Fördersätze für Fahrzeuge und Ausrüstung. Diese Fördersätze sollten vom Land und Bund erhöht werden. Durch die Beschaffung verursachte langfristige Kosten finden wenig Berücksichtigung. Die Ausweitung bestehender Instrumente sollte vom Land und Bund geprüft werden.